Mit uns setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen durch.

Im Versicherungsrecht entstehen zwischen Versicherern und Versicherten vornehmlich dann Konflikte, wenn es um Leistungen geht. Des Öfteren verweigern Versicherungsgesellschaften aus unterschiedlichen Gründen die Übernahme des Schadens oder die Ausbezahlung von Einmalsummen und Renten: Sie bestreiten zum Beispiel den Versicherungsfall, werfen Versicherungsnehmern grobe Fahrlässigkeit vor oder behaupten, dass sie beim Vertragsabschluss falsche Angaben zu ihrer Krankheitsgeschichte gemacht haben.

Es gibt vielfältige Versicherungen, die Bandbreite reicht von der Unfallversicherung, der Kfz-Police bis hin zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Entsprechend stark unterscheiden sich die möglichen Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsrecht. Zwei Beispiele: Bei BU-Policen und Lebensversicherungen müssen Versicherte vor dem Vertragsbeginn schwere Erkrankungen und risikoreiches Verhalten wie Rauchen mitteilen, damit die Versicherung die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls einschätzen kann. Tritt er tatsächlich ein, bezweifeln manche Versicherer die Richtigkeit dieser Angaben. Aufgabe des Versicherten ist es, das Gegenteil zu beweisen. Der groben Fahrlässigkeit kommt dagegen unter anderem bei Hausratpolicen Bedeutung zu. So begründen Gesellschaften eine Leistungsverweigerung bei einem Einbruch mit dem Argument, dass die Haustüre nicht abgeschlossen war oder Fenster offenstanden.

Hierbei handelt es sich um zwei Beispiele von vielen, das Versicherungsrecht zeichnet sich durch Komplexität aus. Allen Fällen ist aber eines gemein: Versicherungsnehmer haben ohne juristischen Beistand kaum eine Chance gegen die Rechtsabteilungen der Versicherer. Diese zeigen sich gewöhnlich stur. Das gilt vor allem bei hohen Versicherungssummen wie einer lebenslangen BU-Rente oder einem finanziell bedeutenden Schaden. Einige Versicherungen setzen bewusst auf eine Zermürbungstaktik. Sie hoffen, dass Versicherte aufgeben.

Das sollten Sie als Betroffener nicht, kontaktieren Sie lieber mich als Anwalt für Versicherungsrecht in Kempten. In einem ersten Gespräch begutachte ich den konkreten Fall und schätze ein, ob Erfolgschancen bestehen. Bei einer positiven Antwort suche ich die außergerichtliche Einigung. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer. Meine Erfahrung im Versicherungsrecht besagt, dass viele Unternehmen bei einem eingeschalteten Anwalt für Versicherungsrecht die Ansprüche anerkennen. Sie wissen mit dem ersten Anwaltsbrief, dass Versicherte über fachlich kompetenten Beistand im Versicherungsrecht verfügen und befürchten eine kostspielige Niederlage vor Gericht. Sollte die Versicherung auf ihrer Position bestehen, vertrete ich Sie selbstverständlich auch beim gerichtlichen Verfahren professionell.