Die Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente

Das Erwerbsminderungsrentenrecht kann teilweise oder voll in Anspruch genommen werden. Dieses Recht steht allen Personen zu, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind , mindestens drei Stunden beziehungsweise beim teilweisen Erwerbsminderungsrentenrecht drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten. Was in der Theorie sehr sinnvoll und simpel klingt, ist in der Praxis durchaus komplex und sorgt vor allem auf Seiten des Rentenversicherungsträgers für lange Rechtswege, bis die Erwerbsminderungsrente endlich in Anspruch genommen werden kann.

Die eingereichten Rentenanträge von erwerbsgeminderten Personen werden oftmals abgewiesen, da die festgelegten Vorgaben nicht erfüllt werden. So werden ehemalige Arbeiter aus dem Baugewerbe, die aufgrund von körperlichen Schäden nicht mehr in dieser handwerklichen Branche tätig sein können, einfach in einem anderen Berufsfeld untergebracht – häufig zu extrem schlechten Konditionen, die den Berufserfahrungen und Fachkenntnissen der betroffenen Person in keinster Weise gerecht werden. Auch wird ein Antrag auf das Erwerbsminderungsrentenrecht abgelehnt, wenn ein Arbeitnehmer zwar keine acht Stunden mehr arbeiten kann, jedoch in der Lage ist, sechs Stunden täglich zu arbeiten. Weiterhin wird häufig auf alternative Therapiemöglichkeiten zur Behandlung der körperlichen Beschwerden verwiesen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente nur unter ganz bestimmten Vorgaben bezogen werden kann. So müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung erbracht sein. Außerdem muss eine Mindestmenge an Monaten mit Versicherungszeiten (5 Jahre) erreicht sein, um eine Chance auf diese Rente zu haben. Dies ist ebenfalls ein häufiger Anlass, einen Antrag abzulehnen – gegen pauschale Ablehnungen können Sie sich jedoch wehren!

Bei einem Antrag im Zuge des Erwerbsminderungsrentenrecht wird auch geprüft, ob die betroffene Person überhaupt erwerbsgemindert ist. Dazu werden zum Beispiel die Befundberichte der behandelnden Ärzte herangezogen, aber auch bereits abgeschlossene Reha-Maßnahmen werden zu der Prüfung des Antrags herangezogen. In vielen Fällen lohnt sich hier trotz des grundsätzlichen Mehraufwands die Einholung und Vorlage detaillierter ärztlicher Berichte. Diese sollen darlegen, unter welchen Beeinträchtigungen Ihrer Gesundheit Sie im Detail leiden und kann festhalten, inwiefern sich der Zustand auf Ihre Leistungsfähigkeit im Beruf auswirkt. Aus diesen Informationen wird dann ein Urteil gefällt: Die Rentenversicherung entscheidet, ob Sie nach deren Meinung ein Recht auf die Erwerbsminderungsrente haben.

Bei einer Antragstellung an die Rentenversicherung ist es für allem für Privatpersonen wichtig zu erkennen, dass auch eine erstmalige Ablehung des Antrags keine endgültige Entscheidung darstellt. Gegen eine solche Ablehnung können Sie immer Widerspruch einlegen – machen Sie von diesem Recht Gebrauch und nehmen Sie Ihr Erwerbsminderungsrentenrecht in Anspruch! Nicht selten werden solche Anträge nämlich mit Floskeln pauschal abgelehnt. Der Widerspruch muss dabei fundiert ausgearbeitet sein und sorgfältig begründet werden, wobei ich Ihnen als Ihr Rentenberater mit meinen Fachkenntnissen behilflich bin.

Bringt auch der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt als weitere Instanz eine Klage vor dem Sozialgericht, um die Erwerbsminderungsrente zu erlangen. Auch hier gilt: Eine anwaltliche Beratung ist unabdinglich! Immerhin soll das Erwerbsminderungsrentenrecht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern – eine existenzielle Frage also, die einer umfassenden Rechtsberatung bedarf.

Als Ihr Rentenberater für das Erwerbsminderungsrentenrecht in Kempten berate ich Sie und begleite Sie in schwierigen Fällen bis vor das Sozialgericht, Landessozialgericht und gegebenenfalls Bundessozialgericht um Ihr Recht auf eine Erwerbsminderungsrente einzuholen! Dabei kann es nach Ende des Rechtsstreits natürlich auch darum gehen, sich bei einem Gewinn des Falls die aufgebrachten Kosten oder einen Teil der aufgebrachten Rechtsanwaltskosten erstatten zu lassen. Auch hier bin ich Ihr versierter Ansprechpartner!