Das private Unfallversicherungsrecht

Ein privates Unfallversicherungsrecht ist ein besonders komplexer Themenbereich des deutschen Rechts, der nicht selten mit langjährigen Streitfällen zwischen zwei oder mehr Parteien verbunden ist. In den meisten Fällen stellt eine private Unfallversicherung nämlich die einzige finanzielle Absicherung dar, wenn aus einem Unfall Schäden oder Konsequenzen für die eigene Gesundheit entstanden sind. Weigert sich die private Unfallversicherung dann, für den Schaden aufzukommen oder Leistungen zu erbringen, muss der Geschädigte nicht selten sehr lange um sein Recht kämpfen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Anwalt für privates Unfallversicherungsrecht!

Privates Unfallversicherungsrecht und die private Versicherung müssen explizit von der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden werden. Während die gesetzliche Versicherung sich an Arbeitnehmer richtet und hier vor allem zur Prävention und zur Rehabilitation dient, soll ein privates Unfallversicherungsrecht das ausfallende Gehalt von Selbstständigen ausgleichen. Sie wird als Alternative oder als Zusatzleistung zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen. Bei Rentnern und Hausfrauen sollen vor allem die Hinterbliebenen entschädigt werden. Welche Leistungen die private Unfallversicherung im Detail erbringt, ist vertraglich vereinbart – dabei können auch andere Personen, zum Beispiel die Ehefrau, mitversichert werden. Grundsätzlich muss die Unfallversicherung jedoch tätig werden, wenn aus einem Unfall ein materieller oder ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Der gesundheitliche Schaden kann sowohl körperlicher als auch geistiger Natur sein.

Ein privates Unfallversicherungsrechts geht vor allem mit dem Problem einher, dass die Leistungen nur erbracht werden müssen, wenn die gesundheitlichen oder finanziellen Schäden aus der Unfreiwilligkeit des Versicherten heraus entstanden sind. Der Unfall darf also nicht mutwillig herbeigeführt worden sein, um die Entschädigungen zu erhalten. Prinzipiell wird nach § 178 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) davon ausgegangen, dass eine Unfreiwilligkeit vorliegt, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Einige Versicherungsleister berufen sich auf diesen Aspekt des Vertrags, der bei der privaten Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Häufig entsteht daraus ein empfindlicher Rechtsstreit. So ist der Versicherte zum Beispiel verpflichtet, die private Unfallversicherung auf einen Versicherungsfall hinzuweisen – Unfälle sind bei der Versicherung anzuzeigen und Ansprüche anzumelden, andernfalls kann sich die Versicherung der eigentlich zu erbringenden Leistungen entziehen.

Privates Unfallversicherungsrecht ist in den meisten Fällen mit sehr hohe Summen verbunden, die für die Erhaltung des Lebensstandards essenziell sind. Gerade dann, wenn ein Angehöriger durch einen Unfall verstorben ist oder enorme körperliche oder psychische Schäden davongetragen hat, sind die Hinterbliebenen häufig nicht in der Verfassung, sich um den Rechtsstreit mit der Unfallversicherung zu kümmern. Umso wichtiger ist es in diesen schweren Zeiten einen versierten Ansprechpartner für privates Unfallversicherungsrecht an der Seite zu haben, der Sie in rechtlichen Fragen unterstützt. So muss zum Beispiel der Grad der Invalidität aus der Schwere des Gesundheitsschadens bewertet werden – schon kleine Abweichungen können hier einen großen Unterschied in den späteren finanziellen Leistungen bewirken. Auch erbrachte Gutachten erweisen sich in vielen Fällen nicht als fundiert und sind somit keine Absicherung.

Ich bin Ihr Experte für privates Unfallversicherungsrecht in Kempten! Sind Sie nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt und kämpfen um Ihre Entschädigung? Oder ist ein Angehöriger verstorben, und Sie müssen um die Todesfallsumme nun mit der Versicherung streiten? Egal, um welchen Sachverhalt es sich handelt – ich kläre gemeinsam mit Ihnen auf, welche Leistungen Ihnen aus den vereinbarten Vertragsbedingungen wirklich zustehen und bin Ihr kompetenter Anwalt für privates Unfallversicherungsrecht in Kempten!