Probleme mit dem Betäubungsmittelgesetz? Wir helfen.

Als Betäubungsmittel wurden ursprünglich Stoffe bezeichnet, die dazu dienen, Schmerz zu stillen. Diese wurden früher im Bereich der Medizin verwendet, um die Schmerzen der Patienten zu lindern. Heute wird dieser Begriff viel häufiger mit Rauschmitteln, also Drogen, in Verbindung gebracht – denn längst werden schmerzstillende und berauschende Mittel nicht mehr nur als Medikament eingesetzt. Insbesondere die Anwendung sogenannter „harter“ Drogen steigt kontinuierlich an. Zu den besonders beliebten harten Drogen zählen dabei insbesondere starke Amphetamine, Heroin, Kokain oder Opium. Die Handhabung solcher Stoffe ist durch das Betäubungsmittelrecht im deutschen Betäubungsmittelgesetz verankert: In diesem Gesetz sind unter anderem der Anbau, der Verkauf, die Herstellung, die Einfuhr und die Ausfuhr sowie der Erwerb geregelt. Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz zwischen legalen Drogen – also zum Beispiel Koffein oder Alkohol – und den genannten illegalen Drogen, also unter anderem Heroin, unterscheidet. Legale Drogen werden hier nicht erfasst. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann strafrechtlich belangt werden.

Grundsätzlich wird laut dem Betäubungsmittelrecht für die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr der Betäubungsmittel nämlich eine Erlaubnis benötigt. Das Betäubungsmittelrecht ist durch die strafrechtlichen Vorschriften in §§ 29 ff BtMG ein bedeutender Bereich im Nebenstrafrecht. Daher ist das Betäubungsmittelrecht nicht im Strafgesetzbuch selbst, sondern in anderen Rechtsnormen verankert. Oft hat ein Vorstoß gegen das BtMG auch verwaltungsrechtliche Folgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis

Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht in Kempten können in vielfältiger Form vorliegen. So kann zum Beispiel die illegale Einfuhr von Amphetamin strafrechtlich verfolgt werden, aber auch der Besitz sowie der Handel mit Heroin, Kokain und anderen, aktuell verbreiteten Substanzen können zu einer Anklage führen. Häufig reichen dabei schon kleine Mengen einer Substanz, um eine empfindlich hohe Geldstrafe zu erhalten. Befinden sich größere Mengen illegaler Drogen in Besitz, kann es nach dem Betäubungsmittelrecht zu einer Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr kommen. Insbesondere die Gefährdung der Gesundheit Anderer durch das Handeltreiben, sowie die gewerbsmäßige Handhabung der Substanzen werden hier mit hohen Strafen versehen. In manchen Fällen ist es allerdings durchaus möglich, niedrigere Strafen zu erreichen: So kann von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn die Substanzen lediglich in geringen Mengen zum Eigengebrauch vorhanden waren – was in einem Großteil der Fälle vorliegt. Auch bei geringen Mengen können Sie mit meiner Hilfe unter Umständen ein geringeres Strafmaß erreichen!

Häufig stehen Menschen mit Betäubungsmitteln und illegalen Drogen in Verbindung, die bereits Schicksalsschläge erleiden mussten und sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe würde die Belastungen noch verstärken. Drogendelikte betreffen zudem in den meisten Fällen sehr junge Menschen, die noch nicht im Leben stehen und die aus Leichtsinn in ein solches Umfeld gelangt sind. Umso wichtiger ist es in diesem Fall, eine starke Verteidigung an der Seite zu haben, der die Tücken vom Betäubungsmittelrecht kennt. In diesen Fällen bin ich in Kempten Ihr Ansprechpartner: Wenn Sie durch den Besitz, den Anbau, die Herstellung oder den Verkauf beziehungsweise den Erwerb von illegalen Drogen in rechtliche Probleme gekommen sind, verteidige ich Ihre Interessen! Denn auch als Beschuldigter haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Sowohl in Hauptverhandlungen als auch in Berufs- und Revisionsverfahren können Sie von meinem Fachwissen zum Betäubungsmittelrecht und meiner Erfahrung mit der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht profitieren.