Beratung und Unterstützung bei Verkehrsstrafen und Ordnungswidrigkeiten

Eine der wichtigsten strafrechtlich relevanten Rechtsgrundlagen im deutschen Raum finden sich im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das häufig auch kurz als Verkehrsstrafrecht bezeichnet wird. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht wird das Miteinander im Straßenverkehr geregelt: Alle Teilnehmer auf der Straße haben Rechte und Pflichten, die eingehalten werden müssen. Dies gilt für Fußgänger ebenso wie für Radfahrer oder Fahrzeugführer. Das Verkehrstrafrecht stellt in seiner Funktion eine wichtige Schnittstelle zwischen dem privaten Recht und dem öffentlichen Recht dar.

Zu den Rechtsangelegenheiten im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gehören vor allem das öffentliche Verkehrsverwaltungsrecht sowie das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht. Diese Themengebiete werden strafrechtlich gleichzeitig besonders hitzig und häufig diskutiert. Wer zu schnell fährt, falsch parkt oder eine anderweitige Ordnungswidrigkeit begeht, kann schnell mit einem Bußgeld rechnen – doch nicht immer ist das gerechtfertigt. Wird ein Strafzettel fälschlicherweise ausgestellt, kann es sinnvoll sein, sich rechtlichen Beistand zu holen, denn nicht immer ist die Rechtslage so klar, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat! So können Rotlichtüberwachungen durchaus fehlerhaft sein. Auch die Messverfahren, die beim klassischen „Blitzer“ eingesetzt werden, sind nicht frei von Fehlern und abweichenden Werten. Hier trete ich als Ihr Rechtsanwalt bei Verkehrsstrafen und Ordnungswidrigkeiten auf und stehe Ihnen fachkundig zur Seite: Durch eine objektive Betrachtung der Ereignisse stehen die Chancen gut, dass ein hohes Bußgeld oder gar der Entzug des Führerscheins vermieden wird.

Dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht liegt allerdings oft auch ein privatrechtliche Problematik zugrunde. Hier spielt vor allem das Verkehrshaftungsrecht eine große Rolle. Pro Minute passieren in Deutschland etwa vier bis fünf Unfälle – eine enorme Anzahl, die in vielen Fällen zu Streitfragen führt. Hier geht es häufig um die Frage, wer für den entstandenen Schaden zu haften hat, wenn zum Beispiel zwei Autos zusammengestoßen sind. Auch hier lohnt sich mein rechtliche Beistand: In den meisten Fällen muss der Fall mit der Haftpflicht- sowie der Kaskoversicherung besprochen werden. Auch muss die Finanzierung der Reparaturkosten geklärt werden, denn diese Kosten können natürlich auf den Haftenden abgewälzt werden. Da sich eine Autoreparatur schnell auf vierstellige Kosten summieren kann, ist es unbedingt notwendig, fachkundig prüfen zu lassen, wer für den Schaden verantwortlich zu machen ist. In vielen Fällen werden auch Radfahrer von einem Auto erfasst und klagen auf Schmerzensgeld. Häufig hat der Radfahrer den Unfall nach dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht jedoch mit verschuldet, da er in der Dunkelheit zum Beispiel nicht mit der nötigen Beleuchtung gefahren ist oder eine rote Ampel missachtet hat.

Neben dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht umfasst auch das Verkehrsstrafrecht weitere wichtige Strafsachen wie das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort beziehungsweise die Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nicht selten werden hier ohne die Hilfe eines Anwalts übermäßig hohe Strafen verhängt oder voreilig Schlüsse gezogen. In schwerwiegenden Fällen kommt es neben einer hohen Geldstrafe sogar zu einer Freiheitsstrafe – das muss jedoch nicht sein: Wer sich in einer solchen Situation befindet und nach einer kompetenten Verteidigung sucht, findet in mir einen versierten Ansprechpartner für das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht in Kempten. Ich überprüfe Ihren Fall eingehend und bespreche mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, um das Strafmaß auf ein angemessenes Niveau zu senken oder die Einstellung des Verfahrens oder Ihre Freisprechung zu erreichen – für ein faires Verfahren.