Das Gesetzliches Unfallversicherungsrecht - Rentenberatung

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kempten gehört auch gesetzliches Unfallversicherungsrecht zu meinem Repertoire, das ich Ihnen aus meinem Leistungsspektrum anbieten kann. Dieses Fachgebiet ist für viele Laien besonders nervenaufreibend, da es dabei oftmals um die Sicherung des Lebensstandards und der Lebenserhaltung geht. Die gesetzlichen Unfallversicherungen, kurz GUV, sind grundsätzlich dafür zuständig, Unfälle im Beruf und während der Ausführung der Arbeit zu verhüten. Außerdem liegt ein besonderer Schwerpunkt darauf, den Arbeitnehmer nach einem Unfall im Beruf zu unterstützen, um die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person wiederherzustellen. Angestellte und Arbeiter sowie Kinder – während des Besuchs von Tageseinrichtungen- und Schüler – von allgemeinen oder berufsbildenen Schulen – sind hier zum Beispiel pflichtversichert, während Selbstständige in der Regel in einer privaten Unfallversicherung Mitglied sein können.

Grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt – nur dann greift ein gesetzliches Unfallversicherungsrecht. Der Begriff “Arbeitsunfall” umfasst nämlich nicht, wie viele Laien denken, alle Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte geschehen. Der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nämlich ausnahmsweise entfallen, soweit der Weg ganz oder teilweise nicht in der jeweiligen Weise erforderlich ist, sondern private Gründe hat. Es handelt sich also bei den Arbeitsunfalles nur um Geschehnisse, die tatsächlich während der Ausführung oder in Zusammenhang mit der Arbeit passieren.

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist es nicht relevant, durch wessen Verschulden der Arbeitsunfall passiert ist. Gesetzliches Unfallversicherungsrecht greift auch dann, wenn der Geschädigte den Unfall selbst herbeigeführt hat. Lediglich bei einer vorsätzlichen Handlung oder bei grober Fahrlässigkeit können die Leistungen der gesetzlichen Versicherung eingeschränkt oder sogar gänzlich ausgesetzt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Konsum von Alkohol oder von Rauschmitteln handeln, die die Leistungsfähigkeit so stark einschränken, dass sie der alleinige Grund für das Geschehen des Unfalls sind. Bei einem Vollrausch verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz sogar völlig. Darüber hinaus kann ein gesetzliches Unfallversicherungsrecht auch dann greifen, wenn es sich um eine chronische Erkrankung handelt, die ein gewisses Schadensausmaß annimmt und aufgrund der Arbeit verursacht wurde. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Arbeit mit Asbest. Diese festgelegten Erkrankungen werden dann als Berufskrankheiten entschädigt.

Gesetzliches Unfallversicherungsrecht greift nach einem Arbeitsunfall und stellt somit einen besonderen Schutz für den Arbeitnehmer dar. Ein Arbeitsunfall ist nämlich in der Regel ein einschneidendes Erlebnis, das das ganze Leben maßgeblich beeinflussen kann – in manchen, sehr schweren Fällen, dauern die ersten Erfolge aus einer Reha mehrere Jahre. Ein gesetzliches Unfallversicherungsrecht muss also mit allen Mitteln geschützt werden, doch nicht immer ist der Weg zu den benötigten Leistungen einfach – gesetzliche Unfallversicherungen lehnen Anträge auf Therapien nicht selten ab, da sie entgegen dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht häufig die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit nicht sehen.

Gesetzliches Unfallversicherungsrecht umfasst sowohl finanzielle Leistungen in Form von Verletztengeld und Verletztenrente als auch die Unterstützung für therapeutische und medizinische Maßnahmen, die die Leiden lindern und die Erwerbstätigkeit wieder ermöglichen sollen. In schweren Fällen kann auch das Erwerbsminderungsrentenrecht greifen, wenn das Leistungsvermögen des Betroffenen nicht mehr hergestellt werden kann. Die Einschätzung der Leistungen, die dem Geschädigten zustehen, erfolgen aufgrund von Erfahrungswerten – und weichen damit nicht selten enorm vom tatsächlich Geschehen ab.

Durch die Komplexität des gesetzliches Unfallversicherungsrecht sind Laien oft überfordert. Ich bin Ihr Berater und Ihr Unterstützer, wenn Sie um höhere Leistungen kämpfen müssen oder weitere Therapien oder medizinsche Unterstützung benötigen!