Jugendstrafrecht in Kempten (Allgäu)
Im Jugendstrafrecht unterscheidet man zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden. Als Jugendliche bezeichnet man diejenigen, die bei Begehung der Straftat 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Heranwachsende sind bei der Begehung der Straftat 18, ...
Mehr erfahren...