Jugendstrafrecht - Rechtsanwalt und Rentenberater
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht in Kempten (Allgäu)

Im Jugendstrafrecht unterscheidet man zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden. Als Jugendliche bezeichnet man diejenigen, die bei Begehung der Straftat 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Heranwachsende sind bei der Begehung der Straftat 18, aber noch nicht 21 (§ 1 Abs. 2 JGG). In besonderen Fällen ist bei Heranwachsenden zu entscheiden, ob die Tat nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen ist (§ 105 JGG). Wenn die Persönlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Tat der eines Jugendlichen entsprach oder die Straftat einen Rückfall in jugendliche Verhaltensweisen darstellt gilt allerdings das Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Ziel ist es die Persönlichkeit des Jugendlichen zu erforschen und herauszufinden was die beste Maßnahme ist. Um auf diese sogenannten Prognoseentscheidung Einfluss nehmen zu können ist es ratsam, früh genug die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Die Prognose entscheidet schon häufig ob die Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung verhängt wird. Die Erkenntnisse, dass Jugendliche erst ab einer bestimmten Reife dazu fähig sind das Unrecht einer Tat zu erkennen und dass ein Teil von Ihnen, egal zu welcher gesellschaftlichen Schicht sie gehören, bis zur Entwicklung zum Erwachsenen immer wieder gegen geltende gesellschaftliche Formen verstoßen haben maßgeblich zur Entwicklung des Jugendstrafrechts beigetragen. Mandate mit Bezug auf das Jugendstrafrecht sind uns in unserer Kanzlei in Kempten eine besondere Herzensangelegenheit, denn jeder kann einmal durch unglückliche Umstände in die Kriminalität abrutschen.

Wir bieten eine maßgeschneiderte Verteidigung, damit niemand ein ganzes Leben unter einem in der Jugend begangenen Fehler leiden muss. Mit langjähriger Erfahrung und einem angemessenen Einfühlungsvermögen behandeln wir jeden Fall individuell und gehen auf die sozialen Rahmenbedingungen unserer Mandanten ein um eine gerechte, erzieherische Maßnahme zu erreichen. Kontaktieren Sie uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Kempten um umfassende Informationen zu diesem Thema und zu unserem gesamten Tätigkeitsfeld zu erhalten.