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Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung in Kempten (Allgäu)

Die Pflichtverteidigung bezieht sich auf keine eigene Fachanwaltsbezeichnung oder ähnliches, denn jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn das Gesetzt es anordnet. Dies ist der Fall, wenn die Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet, ein Verbrechen, also eine Tat die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, vorgeworfen wird, ein Berufsverbot droht, man unfähig ist sich selbst zu verteidigen oder bereits in Untersuchungshaft sitzt oder aber eine schwere Tat oder schwierige Rechtslage vorliegt. Wenn eine dieser Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegt ist zwingend eine Pflichtverteidigung zu bestellen, auch wenn der Beschuldigte finanziell nicht in der Lage wäre diesen zu bezahlen.

Die Wahl des Verteidigers liegt dabei in erster Linie beim Beschuldigten. Dieser hat immer Gelegenheit einen Anwalt seines Vertrauens zu benennen, der dann in der Regel auch vom Gericht bestellt wird. Nur wenn es gewichtige Gründe gibt, die gegen eine Bestellung des gewählten Rechtsanwalts sprechen, kann das Gericht dem Wunsch des Beschuldigten nach Bedarf nicht nachgehen. Dies geschieht unter Umständen nicht, wenn der Anwalt dem Gericht unbequem ist oder er von Außerhalb kommt. Sollte es also im Bereich des Möglichen liegen, muss man unbedingt einen Anwalt aussuchen, denn ein Verteidiger dem man nicht vertraut oder mit dem man einfach nicht gut klar kommt ist nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv. Der Zeitpunkt an dem der Verteidiger möglichst bestellt werden sollte, ist wenn der Angeklagte zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert wird, ihm also die Anklage zugestellt wird.

Die Bezahlung regelt zunächst der Staat, da die Bestellung der Pflichtverteidigung bei Bedarf über das Gericht erfolgt. Sie als Mandant müssen sich also vorerst keine Sorgen über die Bezahlung machen. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei in Kempten um persönlich beraten zu werden und weitere Informationen über dieses Thema zu erhalten. Wir stehen Ihnen gerne vertretend zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.