Can We Help You?

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht in Kempten (Allgäu)

Im Bereich des Betreuungsrecht wird darüber entschieden, ob eine betroffene Person einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt. Es ist aber ab und an notwendig diese aufzuheben, wobei Sie in Kempten (Allgäu) und Umgebung auf meine Unterstützung zählen können.

Voraussetzungen für eine Betreuung

Damit man im Zuge des Betreuungsrecht einen Betreuer zugewiesen bekommt, müssen zunächst einmal gewisse Kriterien erfüllt werden.

  • Der Betroffene muss volljährig sein
  • Er ist nicht mehr in der Lage seine Pflichten teilweise oder ganz zu erledigen. Ursache dafür müssen eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung oder eine psychische Erkrankung sein.
  • Er verfügt nicht über die Möglichkeiten der Unterstützung durch Familie, Nachbar oder soziale Dienste, die alle Aufgaben ebenso gut wie ein Betreuer besorgen können.
  • Er gibt sein Einverständnis für die Betreuung, soweit er dazu in der Lage ist


Die Aufhebung der Betreuung

So wie die Betreuerbestellung angemeldet werden kann, besteht natürlich auch die Möglichkeit diese wieder aufzuheben. Der Betroffene hat immer die Möglichkeit, gegen seine Betreuung Beschwerde einzulegen. Diese Wahl haben auch die nahen Angehörigen und die Betreuungsbehörde selbst.

Dabei ist nicht unbedingt immer das Ziel die Betreuung zu beenden. Manchmal kann es schon ausreichen, wenn der Betreuer gewechselt wird oder der Umfang der zu erledigen geringer wird. Auf lange Sicht aber wird angestrebt, dass dieser überflüssig wird und der Betroffene seine Aufgaben wieder selber erledigen kann.

Es gilt außerdem zu beachten, dass nur das Gericht darüber entscheiden kann, ob die Betreuung noch notwendig ist oder nicht. Auch wenn kein Antrag gestellt wird, gibt es im vorgeschriebenen Ablauf des Betreuungsrechtes alle sieben Jahre eine Überprüfung.
Eine Aufhebung ist aber auch nur dann möglich, wenn der Grund der Betreuung, sei es Krankheit oder Behinderung, nicht zu weit fortgeschritten ist. In diesem Fall kann das Gericht den Antrag ablehnen.

Gerne unterstützte ich Sie, speziell bei Aufhebungen im Zuge des Betreuungsrechtes, in meiner Kanzlei in Kempten (Allgäu). Zögern Sie nicht und nehmen Sie für eine Beratung Kontakt auf.